Katastervermessung
Katastervermessungen sind hoheitliche Tätigkeiten, die ausschließlich von staatlichen Behörden und öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren ausgeführt werden. So zum Beispiel:
- die Bildung von Flurstücken
- Grenzfeststellungen
- gesetzliche Verfahren zur Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
- Gebäudeaufnahmen
- freiwillige Verfahren zur Bodenordnung
- Straßenschlussvermessungen
Die Ergebnisse dieser Vermessungen werden in die amtlichen Verzeichnisse, dem automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) und der automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) übernommen. Die Eintragungen in diesen Verzeichnissen bilden die Grundlage für die Führung des Grundbuchs. Die Kosten der hoheitlichen Vermessungen sind in der Landesgebührenordnung festgelegt.
Der Ablauf einer hoheitlichen Vermessung beginnt in der Regel mit der Erhebung der aktuellen, rechtsverbindlichen Daten bei der Staatlichen Vermessungsverwaltung und der Prüfung der vorhanden örtlichen Abmarkung. Danach erfolgt die Festlegung der neuen Grenzen und die Berechnung der neuen Flächen. Nach der Abmarkung der neuen Grenzpunkte in der Örtlichkeit und der Fertigung des Veränderungsnachweises werden die Unterlagen dem Vermessungsamt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster übergeben. Jetzt kann die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch erfolgen. Über das neue oder veränderte Grundstück kann der Eigentümer nun verfügen (beispielsweise mit der Bestellung einer Grundschuld).
Neben diesem Arbeitsablauf unterstützen wir Kommunen und Verfahrensträger
- bei der Wahl des geeigneten Bodenordnungsverfahrens
- bei den Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern
- bei der Vorbereitung der Maßnahme
- bei der Erstellung der erforderlichen Verzeichnisse und Listen
- bei der Festlegung des Verteilungsmaßstabes
beraten wir Interessenten einer Grundstücksvermessung
- über den Ablauf und die Auswirkungen einer Grundstücksvermessung
- über das Erfordernis von Genehmigungen nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften
- über die Kosten
helfen wir den Beteiligten
- bei der Beschaffung von zusätzlichen Unterlagen ( Vertragsplänen u.a)
- bei der Einholung behördlicher Genehmigungen
