Wir haben den Plan.

Grenzfeststellungen

„Grenzfeststellungen sind Vermessungen für die Übertragung der Festlegung der Flurstückgrenzen im Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit zur Abmarkung oder zur Prüfung der Abmarkung auf Übereinstimmung mit der Festlegung im Liegenschaftskataster.- § 5 (3) Vermessungsgesetz.“

Wenn der bestehende Grenzverlauf in der Örtlichkeit nicht mehr ersichtlich ist, stellen wir diesen wieder her. Hierzu prüfen wir bestehende Grenzsteine auf Lagerichtigkeit oder setzen neue, wenn die alten Grenzsteine fehlen.